Die Praxis bleibt in den Sommerferien
vom 18.07.-29.07.2022 geschlossen.
Die Vertretung übernimmt dankenderweise:
Fr. Renate Westerdorf Tel.: 8606363
Heinrich-Brüning Straße 137-139 in Lev.-Bürrig
Dr. med. Jens-Harder Boje Tel.: 830270
Dönhoffstraße 33 in Lev.-Wiesdorf
Dr. med. U. Fassbender Tel.: 63323
Hardenbergstraße 60 in Lev.-Küppersteg
Am 01.08.22 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.
Corona-Schutzimpfung
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
Erste Auffrischimpfungen ( Booster als dritte Impfung) führen wir frühstens 3 Monate nach der zweiten Coronaimpfung mit einem mRNA Impfstoff durch. Ausnahme ist eine schwere Immunsuppression (z.B. nach Transplantation), bei welcher eine erste Auffrischimpfung (dritte Impfung) mit einem mRNA Impfstoff bereits nach 4 Wochen sinnvoll ist.
Unten aufgeführten Personengruppen bieten wir eine weitere Booster Impfung ( vierte Impfung) frühestens 3 Monate nach der letzten Booster Impfung an.
Nach einer Erstimpfung mit dem Impfstoff Johnson&Johnson erfolgt eine Zweitimpfung nach frühestens 4 Wochen mit einem mRNA Impfstoff. Ergänzend wird dann eine Auffrischimpfung mit einem mRNA Impfstoff frühestens 3 Monate nach der letzten Impfung empfohlen.
Wir führen die Auffrischimpfungen mit einem mRNA Impfstoff (Biontech ausschließlich) durch. Sie können sich telefonisch für einen Termin zur Coronaimpfung anmelden. Sollten Sie uns telefonisch schlecht erreichen, bitten wir um Ihr Verständnis. Rezepte und Überweisungen können Sie telefonisch ( 0214-402778) bestellen und am nächsten Werktag zu den Sprechzeiten abholen.
Wenn Sie einen Termin bei uns bekommen, bringen Sie bitte Ihren Impfausweis mit. Aufklärungs- und Einwilligungsbögen für die Corona-Schutzimpfung können Sie in unserer Praxis bekommen zum Ausfüllen.
Weitere Informationen zu Covid-19, Quarantäne, Boosterimpfungen, Coronatests
Nach der neuen Coronatest- und Quarantäneverordnung können sich Personen mit Covid-19 Infektion und nicht vollständig geimpfte Kontaktpersonen 7 Tage nach Symptombeginn bzw. nach Kontakt mit einem offiziellen Coronaschnelltest(Bürgertest) freitesten. Alle anderen infizierten bzw. Kontaktpersonen bleiben 10 Tage in Quarantäne, die danach automatisch endet. Quarantänebescheinigungen werden vom Gesundheitsamt nicht mehr ausgestellt. Ausnahmen gelten für medizinisches Personal, das sich ab dem 7. Tag mit einem PCR Test freitesten muss, wenn 48 Std. vorher Beschwerdefreiheit vorliegt. Ein CT-Wert >30 gilt als negativ.
Vollständig geimpfte bzw. genesene Kontaktpersonen ohne Symptome (Impfung, Genesung vor < 3 Monaten) müssen nicht in Quarantäne. Ungeimpfte Kinder können als beschwerdefreie Kontaktperson nach 5 Tagen mit einem ofiziellen Schnelltest freigetestet werden.
Bürgertest, Coronaabstriche
Abstriche auf das Coronavirus werden durch den Coronapoint oder das Synlab durchgeführt.
Vorgehen bei Verdacht auf eine Coronainfektion (SARS-CoV-2, Covid-19)
Sie haben einen Atemwegsinfekt und/oder Geschmacks-, Gerruchsstörungen ?
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
Krankmeldungen
Personen ohne Symptome, die sich in Quarantäne befinden (z.B. nach Kontakt mit einer positiv getesteten Person, Reiserückkehrer), erhalten keine Krankmeldung.
Sobald jemand in der Quarantäne erkrankt, erhalten Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch Ihren Hausarzt.
Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst. Diesen erreichen Sie telefonisch kostenlos unter 116 117. Bei einem akuten medizinischen Notfall wählen Sie bitte die 112.